Hausordnung

In unserer Schule treffen sich jeden Tag viele Kinder. Wir wollen uns alle in unserer Schule wohl fühlen, in Ruhe lernen und zusammen leben. Unsere Hausordnung soll dazu beitragen. 

Gegenseitige Rücksichtnahme, Ordnung und diszipliniertes Verhalten sollen die Grundlage unseres Zusammenlebens in der Schule sein.

Deshalb gelten folgende Regeln:

  1. Wir können ab 7.00 Uhr zur Einnahme des Frühstücks den Speiseraum betreten. Nach Beendigung des Frühstücks begeben wir uns auf den Schulhof. Ab 7.30 Uhr betreten wir die Klassenräume, um uns auf den Unterricht vorzubereiten.
  2. Während des Unterrichts bleiben die Schultüren geschlossen.
  3. In den großen Pausen begeben wir uns auf den Pausenhof. Bei schlechtem Wetter wird „abgeklingelt“.
  4. Während der kleinen Pausen halten wir uns im Unterrichtsraum auf, in welchem der Unterricht danach stattfindet. Der Aufenthalt auf den Fluren ist während der kleinen Pausen auf das Notwendigste zu beschränken.
  5. Im Schulhaus schreien und rennen wir nicht. Auf dem Pausenhof bewegen wir uns rücksichtsvoll. Gewalt gehört nicht in unsere Schule.
  6. Schultaschen stellen wir in den Pausen im Schulgebäude ordentlich ab.
  7. In den Klassenräumen tragen wir Hausschuhe, im Werkraum Straßenschuhe.
  8. Für eine saubere Umwelt sind wir mitverantwortlich. Abfälle werden in die dafür vorgesehenen Behälter geworfen.
  9. Fenster werden grundsätzlich nicht durch Schüler geöffnet.
  10. Nach der letzten Unterrichtstunde werden die Stühle hochgestellt.
  11. Zum Sportunterricht gehen die Schüler in den Pausen über den Schulhof der Oberschule (in den Hofpausen nach dem Vorklingeln). Nach dem Sportunterricht gehen wir wieder über den Schulhof der OS zurück. Ist der Sportunterricht nach der 2. oder 4. Stunde beendet, bleiben wir mit unseren Sportsachen bis zum Pausenende auf dem Schulhof, wenn wir danach noch Unterricht haben.
  12. Bei vorsätzlicher Beschädigung des Inventars der Schule werden die Schüler zur Verantwortung gezogen. Grobe Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung werden nach dem Schulgesetz geahndet. Es erfolgt eine Mitteilung an die Eltern.
  13. Wir untersagen die Benutzung von Handys und anderen bildgebenden Geräten, um Unterrichtsstörungen zu vermeiden, die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen zu respektieren und datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten. Dies gilt während des Unterrichts, der Pausen und anderen Schulveranstaltungen sowie auf dem Schulgelände. Das Handy ist ausgeschaltet. Für Notfälle stehen das Sekretariat bzw. die Lehrer zur Verfügung. Über begründete Ausnahmen entscheidet die Schulleitung auf Antrag. Bei Nichtbeachtung wird das Handy vom Lehrer sofort eingezogen. Nach Unterrichtsende kann sich der Schüler das Handy aushändigen lassen. Im Wiederholungsfall müssen es die Eltern am selben Tag von der Schule abholen.
  14.  Das Mitführen von Hunden auf dem Schulhof und im Schulhaus ist nicht gestattet. Über Ausnahmen (z.B. Blindenführhund, Therapiehunde, Hundeschule etc.) entscheidet die Schulleitung.

Die Hausordnung wurde durch die Schulkonferenz am 03.07.2014 bestätig und ist am 01.08.2014 in Kraft getreten.