Elterninformationen

Entschuldigungen
Eltern sind verpflichtet, bei Krankheit oder anderen wichtigen Gründen ihr Kind bis 8.00 Uhr unter der Rufnummer 22005 zu entschuldigen. Nur so können wir überwachen, ob Ihr Kind auch wohlbehalten sein Ziel, die Schule, erreicht hat. Die schriftliche Entschuldigung ist in jedem Fall nachzureichen.

Fundsachen
Liegen gebliebene Bekleidungsstücke, Sportbeutel und ähnliches werden beim Hausmeister verwaltet und warten auf Abholung. Bevor diese Dinge beim Hausmeister ankommen, kann jeder im Erdgeschoss in der gelben Kleidertonne bzw. in der Turnhalle selbst nachschauen, ob das fehlende Teil dabei ist. Nicht abgeholte Sachen werden nach einem halben Jahr der Kleidersammlung zugeführt. Beim Tag der offenen Tür und bei Elternversammlungen legen wir die Fundsachen vorher nochmals aus.

Wir sind eine handyfreie Schule
An unserer Schule gilt für alle Kinder Handyverbot. Das bedeutet, dass im gesamten Schulgelände und während der gesamten Aufenthaltszeit das Handy ausgeschaltet sein muss und nicht benutzt werden darf. Folgen bei Zuwiderhandlungen sind in der Hausordnung geregelt. Nach Verlassen des Schulgeländes erlischt selbstverständlich dieses Verbot. Dringende Anrufe können über unsere Sekretärin, Frau Behrendt, erledigt werden.

Unfälle
Unfälle lassen sich trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nie ganz ausschließen. Ihr Kind ist während der Schulzeit, auf dem Schulweg und bei sonstigen schulischen Veranstaltungen versichert. Jeder Unfall ist sofort im Sekretariat zu melden. Sollten Sie aus Anlass eines Schulunfalls einen Arzt aufsuchen, dann melden Sie dies bitte im Sekretariat bei Frau Behrendt. Sie hilft gern bei der Erledigung dieser und auch anderer Aufgaben.

Verkehrserziehung und Radfahrübung in Klasse 4
Im Rahmen der Mobilitätserziehung haben wir uns an der Schule den ADAC als kompetenten Partner ins Boot geholt. Schon in Klasse 1 trainieren die Kinder das richtige Verhalten als Fußgänger. Im 2. Schuljahr beginnt das Radfahrtraining mit dem ADAC auf dem Schulhof. Dies wird in Klasse 3 fortgesetzt. Im 4. Schuljahr müssen die Kinder beweisen, dass sie die Verkehrsregeln sicher beherrschen. Dazu legen sie eine theoretische Prüfung in der Schule ab, die mindestens die Note 4 bringen muss, um zu bestehen.
Bei der praktischen 4-stündigen Radfahrübung in Eilenburg auf dem Übungsplatz und zur 2-stündigen Abschlussübung im realen Verkehr in Bad Düben müssen sie dann ihr Können besonders beim Linksabbiegen und der Beachtung der Vorfahrt im Straßenverkehr zeigen. Während auf dem Schulhof und im realen Verkehr mit eigenen Fahrrädern gefahren wird, bekommen die Schüler in Eilenburg die Räder gestellt. Ein Fahrradhelm ist immer unbedingte Pflicht. Wer keinen eigenen Helm hat, bekommt einen Helm incl. Hygienehäubchen gestellt. Für den technischen Zustand der privaten Räder tragen die Eltern die Verantwortung. Die Verkehrssicherheit der Räder wird von der Polizei vor Ort geprüft. Sollte die Sicherheit nicht gegeben sein, wird ein Mängelschein ausgestellt und die Kinder fahren dann mit gestellten Rädern. Gerade beim Fahren im realen Verkehr ist der Nutzung des eigenen Rades im Interesse des Kindes der Vorzug einzuräumen. Unser Tipp: Fahrrad bitte vorher prüfen, Bremsen müssen i. O. sein, der Sattel muss richtig eingestellt sein, der Helm muss richtig angepasst sein